Konsularische registrierung
Einleitung
Jeder marokkanische Staatsangehörige, der im Ausland ansässig oder geboren ist, muss sich unabhängig von Geschlecht, Alter oder Familienstand bei den für seinen Wohnsitz zuständigen marokkanischen Konsulaten anmelden. Dieser Vorgang wird als „Konsularische Registrierung“ bezeichnet.
Die Registrierung ermöglicht es den Konsulaten, den im Ausland ansässigen Marokkanern nützliche Informationen zu geben, ihnen Hilfe und Unterstützung zu gewähren und sie oder ihre Angehörigen bei Bedarf oder in dringenden Fällen zu benachrichtigen.
Nur gemeldete Personen können die konsularischen Dienste wie die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises, eines biometrischen Reisepasses usw. nutzen.
Mit der konsularischen Registrierung wird eine Meldebescheinigung ausgestellt.
Zur Registrierung muss die betreffende Person persönlich erscheinen.
Erforderliche Dokumente
- Reisepass (Original + Kopie) oder elektronischer Personalausweis (CNIE) oder Empfangsbestätigung der CNIE (Original + Kopie für volljährige Personen über 18 Jahre und Minderjährige über 12 Jahre, die eine CNIE oder eine Empfangsbestätigung der CNIE besitzen.
- Minderjährige, die weder eine CNIE noch eine Empfangsbestätigung einer CNIE besitzen, müssen eine Kopie des marokkanischen Familienbuches oder des Personenstandsbuches oder eine Geburtsurkunde, die vor maximal einem Jahr ausgestellt worden ist, vorlegen.
- Minderjährige unter 18 Jahren müssen von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden oder von ihm autorisiert sein.
- Gültiger Aufenthaltsnachweis (Aufenthaltserlaubnis, Wohnsitzbescheinigung, Langzeitvisum, Studienvisum oder Studienerlaubnis, Arbeitserlaubnis, ausländischer Personalausweis oder ausländischer Reisepass) oder jedes andere offizielle Dokument, das Aufschluss über den Wohnsitz der betreffenden Person gibt oder seine Adresse enthält.
- Enthält das reguläre Aufenthaltsdokument die gegenwärtige Adresse nicht, muss die betreffende Person einen Nachweis über ihren Wohnsitz vorlegen (Wohnbescheinigung, Mietvertrag, Rechnung für Wasser, Strom oder Telefonanschluss oder eine von den Konsulaten oder lokalen Behörden beglaubigte Unterbringungsbescheinigung). Minderjährige, die nicht im Besitz eines auf ihren Namen lautenden Wohnsitznachweises sind, müssen eine Kopie des Personalausweises ihres Vormunds (Vater, Mutter oder gesetzlicher Vormund) sowie einen Nachweis für dessen Wohnsitz vorlegen.
- Zwei Passfotos in Farbe auf weißem oder blauem Hintergrund (4 x 3 cm);
- Die betreffende Person muss persönlich anwesend sein.
- Einschulungsbescheinigung für Minderjährige (fakultativ);
- Die Registrierung von Praktikanten und von Personen, deren Verfahren zur Regelung ihres Aufenthaltsstatus noch nicht abgeschlossen ist, liegt im Ermessen des Konsulatsleiters.
Verfahren
- das Meldeformular ausfüllen und unterschreiben;
- die Originaldokumente und Kopien vorlegen.
Anmerkungen
Jede nennenswerte Veränderung der persönlichen, familiären oder beruflichen Situation sowie jede Adressänderung sind dem zuständigen Konsulat mitzuteilen. Die Änderung dieser Angaben ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer neuen Meldebescheinigung, die diese Veränderungen enthält, sind Verwaltungsgebühren zu zahlen.
Im Falle eines Umzugs außerhalb des Konsularbezirks hat die betreffende Person die konsularische Vertretung aufzusuchen, die für ihren neuen Wohnsitz zuständig ist, und sich dort anzumelden. (Vgl. die Aufteilung der Konsularbezirke).
Die für die konsularische Registrierung vorzulegenden Dokumente sind dieselben wie bei der Erstregistrierung.
Im Todesfall, bei Veränderung des Wohnsitzes außerhalb des Konsularbezirks oder bei einer endgültigen Rückkehr nach Marokko wird die Registrierung in einer Konsularvertretung von Amts wegen gelöscht.