Urkunde zur Auflösung der Ehe
Einleitung
Die Scheidung erfolgt vor den Gerichten des Empfangsstaates oder vor den zuständigen marokkanischen Gerichten.
Jede von einem ausländischen Gericht ausgesprochene Scheidung, die finanzielle Auswirkungen hat oder der öffentlichen Ordnung entgegenstehende Bestimmungen enthält, muss über das Exequaturverfahren von einem marokkanischen Gericht anerkannt werden.
Eine von einem marokkanischen Gericht ausgesprochene Scheidung wird von dem Empfangsstaat entsprechend den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Übereinkommen anerkannt.
Verknüpfte Leistungen
Scheidung in Marokko
Einsehen
Von ausländischen Gerichten ausgesprochene Scheidungen
Einsehen
Versuch der Aussöhnung der Ehegatten
Einsehen
Erklärung der gegenseitigen Scheidungseinwilligung
Einsehen
Konsularische registrierung
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Konsularische Meldebescheinigung
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Erstausstellung der CNIE
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Verlängerung der CNIE
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