Individuelle Dokumente
Konsularische Registrierung
Jeder marokkanische Staatsangehörige, der im Ausland ansässig oder geboren ist, muss sich unabhängig von Geschlecht, Alter oder Familienstand bei den für seinen Wohnsitz zuständigen marokkanischen Konsulaten anmelden. Dieser Vorgang wird als „Konsularische Registrierung“ bezeichnet.
Elektronischer Personalausweis (CNIE)
Die CNIE ist ein offizielles Dokument, mit dem jeder marokkanische Staatsbürger seine Identität und, sofern er gültig ist, auch seine marokkanische Staatsangehörigkeit nachweisen kann
Der Besitz einer CNIE ist für alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr Pflicht.
Minderjährigen kann ab dem 12. Lebensjahr bei der Beantragung eines Reisepasses unter den gleichen…
Erkennungsdienstlicher Nachweis
Der erkennungsdienstliche Nachweis wird entweder direkt von den Polizeibehörden des Wohnortes in Marokko oder über die Konsulate angefordert. Er dient der Ermittlung der gerichtlichen Situation der betreffenden Person, wie z.B. der Feststellung von Vorstrafen.
Die Geltungsdauer des erkennungs-dienstlichen Nachweises beträgt 3 Monate.
Biometrischer Reisepass
Der biometrische Reisepass ist ein individuelles Reisedokument. Er wird unabhängig vom Alter jedem marokkanischen Staatsbürger auf Antrag ausgestellt, wenn dem keine gerichtliche Entscheidung entgegensteht.Der biometrische Pass hat für Personen, die älter als drei Jahre sind, eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und für Kinder unter drei Jahren eine Gültigkeitsdauer…
Passierschein
Der Passierschein ist ein Reisedokument für Kurzaufenthalte mit einer Gültigkeit von maximal einem Monat.
Legalisation Von Unterschriften und…
Die Konsulate sind zur Beglaubigung von Unterschriften auf privatschriftlichen Urkunden berechtigt, die ihnen von in ihrem Amtsbezirk ansässigen Marokkanern vorgelegt werden.
Sie können Unterschriften von staatlichen Beamten, lokalen Behördenvertretern und ausländischen Konsuln beglaubigen, die in ihrem Konsularbezirk ansässig sind und deren…
Apostille
Die Apostille ist ein Zertifikat zur Beglaubigung der Herkunft öffentlicher Urkunden, die in einem anderen Staat vorgelegt werden sollen.
Führerschein
Um den marokkanischen Staatsbürgern das Führen von Fahrzeugen im Ausland zu erleichtern, hat das Königreich Marokko mit einer Reihe von Ländern (vgl. nachstehende Liste) bilaterale Abkommen zur Anerkennung und zum Umtausch marokkanischer Führerscheine geschlossen.
Strafregisterauszug
Der Auszug aus dem Strafregister (Bulletin Nr. 3) wird vom Nationalen Strafregisterzentrum („Centre National du Casier Judiciaire“) beim Justizministerium in Rabat und von den örtlichen Zentren bei den Amtsgerichten ausgestellt.