Staatsangehörigkeitsausweis
Einleitung
Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeits-ausweises kann unter Vorlage folgender Dokumente gestellt werden:
- Direkt in Marokko beim Staatsanwalt des Gerichts erster Instanz des letzten Wohnsitzes des Antragstellers in Marokko oder dem seines Geburtsortes oder, wenn dies nicht möglich ist, beim Staatsanwalt des Gerichts erster Instanz von Rabat;
- Oder bei den Konsulaten, die den Antrag an das zuständige Gericht in Marokko weiterleiten.
(Für Kinder einer marokkanischen Mutter und eines ausländischen Vaters gelten die Regelungen des entsprechenden Textabschnitts.)
Regulär ausgestellte Reisepässe gelten nicht als Staatsange-hörigkeitsausweise im Sinne von Art. 33 des marokkanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Erforderliche Dokumente
- konsularische Meldebescheinigung;
- CNIE oder Reisepass (Original + Kopie);
- Heiratsurkunde für Ehegatten;
- Familienbuch für Minderjährige ohne CNIE (Original + Kopie);
- Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises (auszufüllendes Formular).