Einleitung

Einleitung

Die Sterbeurkunde wird den Verwandten in auf- und absteigender Linie, dem Witwer / der Witwe, dem durch Testament bestellten oder durch ein Gericht berufenen Vormund oder jeder anderen dazu bevollmächtigten Person ausgestellt. 
Die Sterbeurkunde wird vom Standesbeamten des Ortes ausgehändigt, an dem die Anzeige bzw. die Eintragung des Todes erfolgt ist (in Marokko oder in den Konsulaten). 
Die Konsulate können für im Ausland ansässige, in Marokko oder einem anderen Konsularbezirk verstorbene Marokkaner Abschriften der Sterbeurkunde beantragen. 


Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

  • Familienbuch oder
  • ein früherer Auszug aus der Sterbeurkunde oder
  • eine frühere vollständige Abschrift der Sterbekunde oder
  • Ort, Nummer und Jahr der Geburtsanzeige; 
  • ein Personaldokument des Antragstellers.
     

Gebühren

Gebühren

 

Vgl. die geltenden Gebührensätze 

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

Individuelle oder gemeinsame Lebensbescheinigung oder Personenstandsnachweis für Familien Einsehen

Brauchen Sie Informationen ?

Anrufzentrale erreichen

Zugriff auf das Portal

twitter bell fb globe header-loop menu-bar msg popup-close youtube arrow arrow-down map-maroc arrow-nav eye share dots play-button bell-actu extend print share calendar whatsapp journaliste radio tv quote localiser world pin pdf localisation message phone info info clock letter big-letter > small-letter message appelez centre appel