Vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen in Marokko
Einleitung
Um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug vorübergehend einzuführen, ist am Grenzübergang eine Erklärung über die vorübergehende Zulassung abzugeben. Ein Zollbeamter nimmt die Erklärung entweder an Bord des Schiffes bei der Überfahrt nach Marokko oder bei der Zolldienststelle im Ankunftshafen entgegen.
Die Versicherung (Grüne Karte) muss das marokkanische Hoheitsgebiet abdecken, andernfalls muss eine Grenzversicherung an den dafür vorgesehenen Schaltern an den Grenzübergangsstellen abgeschlossen werden.
Für ein Fahrzeug, das sich sechs (6) Monate in Marokko befunden hat, ist im selben Kalenderjahr keine weitere vorübergehende Zulassung möglich, selbst wenn das betreffende Fahrzeug von einer dritten Person mit einer Vollmacht eingeführt werden soll.
Erforderliche Dokumente
- Original-Fahrzeugausweis;
- Reisepass des Passagiers;
- Versicherung, die das marokkanische Hoheitsgebiet abdeckt;
- Bei Einfuhr eines Fahrzeugs einer dritten Person: Vollmacht des Fahrzeugeigentümers. Die Vollmacht muss von den örtlichen Behörden des Wohnsitzes des Fahrzeugeigentümers im Ausland oder einer marokkanischen Konsulardienststelle im Wohnsitzland beglaubigt werden;
- Bei Mietfahrzeugen: Mietvertrag, aus dem die Genehmigung des Vermieters für die Einfuhr des betreffenden Fahrzeugs nach Marokko hervorgeht.
Bemerkung
Alle Informationen über die Zollverfahren und Zölle in Marokko finden Sie im Abschnitt „MRE“ auf der Website der Zollverwaltung
« https://www.douane.gov.ma ».