Passierschein
Einleitung
Der Passierschein ist ein Reisedokument für Kurzaufenthalte mit einer Gültigkeit von maximal einem Monat.
Er wird in Ausnahmefällen an Personen ausgestellt, die keinen gültigen Reisepass besitzen oder ihren Reisepass verloren haben, um ihnen die Einreise nach Marokko zu ermöglichen.
Die Personalien und die marokkanische Staatsbürgerschaft der betreffenden Person sind vorher zu überprüfen und nachzuweisen.
Der Passierschein gilt für eine einmalige Einreise (Rückkehr nach Marokko).
Besitzt die betreffende Person einen Reisepass, dessen Gültigkeit abgelaufen ist, muss er diesen im Konsulat vorlegen, damit er vor der Ausstellung des Passierscheins ungültig gemacht wird.
Erforderliche Dokumente
- Jedes Dokument (Original), mit dem die marokkanische Staatsbürgerschaft nachgewiesen werden kann (CNIE oder alter Pass);
- Für Minderjährige (unter 18 Jahren, die keine CNIE besitzen) ein Auszug aus der Geburtsurkunde, eine Personenstandsurkunde oder das Familienbuch. Der gesetzliche Vertreter muss mit seinem Personalausweis und seiner Aufenthaltserlaubnis persönlich erscheinen;
- 2 identische Passfotos vor weißem Hintergrund (4 x 3 cm);
- Erklärung über den Verlust bzw. den Diebstahl des Passes.
Verfahren
Verfügt die betreffende Person über keine Dokumente zum Nachweis seiner marokkanischen Staatsangehörigkeit, werden von der konsularischen Vertretung oder der lokalen Polizei digitale Fingerabdrücke abgenommen und zusammen mit einem Informationsblatt mit Passfoto an die für die Identifizierung von Personen zuständigen marokkanischen Behörden übermittelt.