Ausstellung eines biometrischen Reisepasses

Einleitung

Einleitung

  • Der biometrische Reisepass ist ein individuelles Reisedokument. Er wird unabhängig vom Alter jedem marokkanischen Staatsbürger auf Antrag ausgestellt, wenn dem keine gerichtliche Entscheidung entgegensteht. 
  • Der biometrische Pass hat für Personen, die älter als drei Jahre sind, eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und für Kinder unter drei Jahren eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. 
  • Der biometrische Reisepass kann nicht verlängert werden. 
  • Der biometrische Reisepass wird auf Antrag der betreffenden Person oder, im Falle eines Minderjährigen oder einer Person mit Vormund, ihrem gesetzlichen Vertreter ausgehändigt.Allerdings können marokkanische Staatsbürger die Pässe ihrer minderjährigen Kinder ohne vorherige Zustimmung ihres Vaters ausstellen oder erneuern, es sei denn, es liegt eine gerichtliche Entscheidung dagegen vor, die der zuständigen Behörde vor der Formulierung der Passanträge mitgeteilt worden wäre die betroffenen Minderjährigen.
  • Der Antrag auf einen biometrischen Reisepass ist an das zuständige Konsulat gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zu stellen. 
  • Für volljährige Personen erfolgt die Ausfertigung des biometrischen Reisepasses auf der Grundlage ihrer CNIE oder der vom zuständigen Konsulat ausgestellten Empfangsbestätigung für den Antrag auf Ausstellung einer CNIE. 
  • Für Minderjährige unter 12 Jahren, die nicht im Besitz einer CNIE sind, erfolgt die Ausfertigung des biometrischen Reisepasses auf der Grundlage eines Auszugs aus der Geburtsurkunde. 
  • Minderjährige im Alter von 12 bis 18 Jahren, die nicht im Besitz einer CNIE sind und einen Pass beantragen wollen, müssen sich zur Abgabe von Fingerabdrücken an das Konsulat ihres Wohnortes wenden, um ihren Antrag abgeben zu können. 
     

Verfahren

Verfahren

Der Antrag auf einen biometrischen Reisepasses wird gegen Empfangsbestätigung von der betreffenden Person, ihrem Vertreter oder ihrem gesetzlichen Vormund beim Konsulat des Wohnsitzes eingereicht. 
Der Antragsteller muss zur Antragstellung persönlich erscheinen. 
Minderjährige müssen von ihren gesetzlichen Vertretern oder Vormunden begleitet werden. 

Der gesetzliche Vertreter oder Vormund muss folgende Dokumente vorlegen: 

  • Personalausweis (Original + Kopie); 
  • Nachweis für seine Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter, wenn es sich um einen anderen gesetzlichen Vertreter als Vater oder Mutter handelt; 

Bei Verlängerung des Passes ist der alte Pass vorzulegen.

Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des alten Passes muss die betreffende Person, ihr Vormund oder ihr gesetzlicher Vertreter eine vom Konsulat oder den örtlichen Behörden beglaubigte eidesstattliche Erklärung abgeben. 


Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

 
Erwachsene :
  • konsularische Registrierung (Aktualisierung); 
  • gültige CNIE (Original + Kopie) oder Kopie der Empfangsbestätigung des Antrags auf Ausstellung bzw. Verlängerung der CNIE; 
  • Legt die betreffende Person die Empfangsbestätigung des Antrags auf eine CNIE vor, muss sie auch einen Auszug aus der Geburtsurkunde oder eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde, die nicht älter als 6 Monate sein darf, beibringen. 
  • Zwei identische aktuelle Passfotos im Format 35 mm x 45 mm vor weißem oder hellblauem Hintergrund;
  • Bei Verlängerung des Passes ist der alte Pass vorzulegen.
 
Erwachsene unter Vormundschaft :

Zusätzlich zu den Dokumenten für Erwachsene sind folgende Dokumente vorzulegen: 

  • Personalausweis des gesetzlichen Vertreters (Original + Kopie); 
  • Nachweis für die Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter und die Beziehung zu der bevormundeten Person, wenn es sich um einen anderen gesetzlichen Vertreter als Vater und Mutter handelt; 
  • Die Anwesenheit der unter Vormundschaft stehenden Person und ihres gesetzlichen Vertreters ist zwingend notwendig. 
 
Minderjährige im Alter von 12 bis 18 Jahren  :
  • konsularische Registrierung (Aktualisierung);  
  • gültige CNIE (Original + Kopie) oder Kopie der Empfangsbestätigung des Antrags auf Ausstellung bzw. Erneuerung der CNIE;
  • Legt die betreffende Person die Empfangsbestätigung des Antrags für eine CNIE vor, muss sie auch einen Auszug aus der Geburtsurkunde oder eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde, die nicht älter als 6 Monate sein darf, beibringen. 
  • Zwei identische aktuelle Passfotos im Format 35 mm x 45 mm vor weißem oder hellblauem Hintergrund;
  • Bei Erneuerung des Passes ist der alte Pass vorzulegen.
 
Minderjährige unter 12 Jahren : 
  • Registrierung beim zuständigen Konsulat; 
  • Auszug aus der Geburtsurkunde oder vollständige Abschrift der Geburtsurkunde, die nicht älter als 6 Monate sein darf, oder Abschrift des Familienbuches (das alte „Personenstandsbuch“ wird nicht akzeptiert); 
  • Dieses Dokument muss den Familien- und Vornamen der betreffenden Person und die Namen seiner Eltern in arabischer Sprache und in lateinischen Buchstaben enthalten. 
  • Zwei identische aktuelle Passfotos im Format 35 mm x 45 mm vor weißem oder hellblauem Hintergrund.

 

Bei einer Verlängerung des Reisepasses muss der alte Pass vorgelegt werden. 



Gebühren

Gebühren

 

Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

Bearbeitung des Antrags auf einen biometrischen Reisepass Einsehen
Entgegennahme eines biometrischen Passes Einsehen
Ausstellung eines biometrischen Reisepasses in Marokko für im Ausland ansässige Marokkaner Einsehen
Passierschein Einsehen
Individuelle oder gemeinsame Lebensbescheinigung oder Personenstandsnachweis für Familien Einsehen
Ledigkeitsbescheinigung Einsehen
Ehebescheinigung Einsehen
Nichtwiederverheiratungsbescheinigung Einsehen
Scheidungsnachweis Einsehen
Bescheinigung über im Ausland geltendes Recht (zur Eheschließung) Einsehen
Vollmacht für Immobiliengeschäfte Einsehen
Bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen Einsehen
Beim zentralen Dienst des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit Einsehen
Konformitätsbescheinigung von dokumenten Einsehen
Endgültige Rückkehr nach Marokko Einsehen
Vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen in Marokko Einsehen
Gewährung von 90 % Ermäßigung bei der Verzollung eines Kraftfahrzeugs Einsehen
Alterungsabschlag für Fahrzeuge Einsehen
Konsularische registrierung Einsehen
Konsularische Meldebescheinigung Einsehen
Verlängerung der CNIE Einsehen
Entgegennahme der CNIE Einsehen

Öffentliche Dienste online

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