Auszug aus der Geburtsurkunde

Einleitung

Einleitung

Die Geburtsurkunde wird dem Urkundeninhaber, seinen Verwandten in auf- und absteigender Linie, seinem Ehepartner, seinem Vormund, dem durch Testament bestellten oder durch ein Gericht berufenen Vormund oder jeder anderen dazu bevollmächtigten Person ausgestellt. 
Die Geburtsurkunde wird vom Standesbeamten des Ortes ausgehändigt, an dem die Anzeige oder die Eintragung der Geburt erfolgt ist (in Marokko oder in den Konsulaten). 
In Marokko geborene Personen können ihre Geburtsurkunde online über die Website www.watiqa.ma beantragen und sich direkt nach Hause schicken lassen.
Die Konsulate können für im Ausland ansässige, in Marokko oder einem anderen Konsularbezirk geborene Marokkaner Abschriften der Geburtsurkunde beantragen. 


Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

  • Familienbuch oder
  • ein früherer Auszug aus der Geburtsurkunde oder
  • eine frühere vollständige Abschrift der Geburtsurkunde oder
  • Ort, Nummer und Jahr der Geburtsanzeige; 
  • ein Personaldokument des Antragstellers.
     

Gebühren

Gebühren

 

Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

Vollständige Abschrift der Geburtsurkunde Einsehen
Individueller Personenstandsnachweis Einsehen
Individuelle oder gemeinsame Lebensbescheinigung oder Personenstandsnachweis für Familien Einsehen
Registrierung einer standesamtlichen Eheschließung bei den Konsulaten Einsehen
Ishhad moulhaq Einsehen
Urkunde zur Auflösung der Ehe Einsehen
Von ausländischen Gerichten ausgesprochene Scheidungen Einsehen
Scheidung in Marokko Einsehen

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