Auszug aus der Geburtsurkunde
Einleitung
Die Geburtsurkunde wird dem Urkundeninhaber, seinen Verwandten in auf- und absteigender Linie, seinem Ehepartner, seinem Vormund, dem durch Testament bestellten oder durch ein Gericht berufenen Vormund oder jeder anderen dazu bevollmächtigten Person ausgestellt.
Die Geburtsurkunde wird vom Standesbeamten des Ortes ausgehändigt, an dem die Anzeige oder die Eintragung der Geburt erfolgt ist (in Marokko oder in den Konsulaten).
In Marokko geborene Personen können ihre Geburtsurkunde online über die Website www.watiqa.ma beantragen und sich direkt nach Hause schicken lassen.
Die Konsulate können für im Ausland ansässige, in Marokko oder einem anderen Konsularbezirk geborene Marokkaner Abschriften der Geburtsurkunde beantragen.
Erforderliche Dokumente
- Familienbuch oder
- ein früherer Auszug aus der Geburtsurkunde oder
- eine frühere vollständige Abschrift der Geburtsurkunde oder
- Ort, Nummer und Jahr der Geburtsanzeige;
- ein Personaldokument des Antragstellers.
Gebühren
Verknüpfte Leistungen
Vollständige Abschrift der Geburtsurkunde
Einsehen
Individueller Personenstandsnachweis
Einsehen
Individuelle oder gemeinsame Lebensbescheinigung oder Personenstandsnachweis für Familien
Einsehen
Registrierung einer standesamtlichen Eheschließung bei den Konsulaten
Einsehen
Ishhad moulhaq
Einsehen
Urkunde zur Auflösung der Ehe
Einsehen
Von ausländischen Gerichten ausgesprochene Scheidungen
Einsehen
Scheidung in Marokko
Einsehen