Erstausstellung der CNIE
Einleitung
Die CNIE ist ein offizielles Dokument, mit dem jeder marokkanische Staatsbürger seine Identität und, sofern er gültig ist, auch seine marokkanische Staatsangehörigkeit nachweisen kann.
Der Besitz einer CNIE ist für alle Bürger ab dem 16. Lebensjahr Pflicht.
Minderjährigen kann ab dem 12. Lebensjahr bei der Beantragung eines Reisepasses unter den gleichen Bedingungen wie Erwachsenen eine CNIE ausgestellt werden.
Der Antrag auf Erstausstellung oder auf Verlängerung des elektronischen Personalausweises ist von der betreffenden Person persönlich gegen datierte Empfangsbescheinigung in dem für seinen Wohnsitz zuständigen Konsulat zu stellen.
Abnahme von Fingerabdrücken:
In folgenden Fällen wird im Konsulat ein Fingerabdruck der betreffenden Person abgenommen:
- Erstantrag zur Ausstellung einer CNIE;
- Antrag auf Austausch des alten Personalausweises durch den elektronischen Personalausweis;
- Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Personalausweises oder der CNIE.
Verfahren
- Meldebescheinigung für die Ausstellung einer CNIE beantragen;
- sich persönlich mit den erforderlichen Dokumenten an die für die Ausstellung elektronischer Personalausweise zuständige Behörde wenden;
- Nach Anlegen der Akte wird der betreffenden Person eine Empfangsbestätigung ausgehändigt, die sie zur Abholung der CNIE vorzulegen hat.
Erforderliche Dokumente
- konsularische Meldebescheinigung, die die aktuelle Anschrift der betreffenden Person im Ausland angibt und vom Konsulat ausgestellt wurde (vgl. konsularische Registrierung)
- Kopie der den Antragsteller betreffenden Seite im Familienbuch mit Vorlage des Familienbuches* oder
- vollständige Kopie der Geburtsurkunde** oder
- Auszug aus der Geburtsurkunde**;
- vier aktuelle Passfotos im Format 3,5 cm x 4,5 cm, die von vorne, in Farbe, vor hellem Hintergrund, bei unverdecktem Gesicht und ohne dunkle Brille aufgenommen worden sind;
- Stellt die betreffende Person den Antrag auf Eintragung der fakultativen Bezeichnung „Ehegattin“, „Witwe“ oder „Witwer“, muss sie folgende dem Eintrag entsprechende Dokumente vorlegen:
- beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde;- - Auszug aus der Geburtsurkunde des Ehemannes;
- - Auszug aus der Sterbeurkunde des Ehegatten.
- Ausländer, die die marokkanische Staatsangehörigkeit erworben haben, und Kinder eines ausländischen Vaters und einer marokkanischen Mutter, die vor dem 2. April 2007 geboren wurden, müssen eine Zweitschrift oder eine mit der Urkunde zur Anerkennung der marokkanischen Staatsangehörigkeit gleichlautende beglaubigte Abschrift vorlegen.
Beobachtung
CNIE au Maroc:
Les Marocains résidant à l'étranger peuvent établir un CNIE auprès des services de la DGSN au Maroc en fournissant les mêmes documents exigés par les services consulaires, y compris l'attestation d'immatriculation consulaire pour justifier leur résidence à l'étranger.
En cas de changement d'adresse, les MRE sont invités à changer leur CNIE conformément à la réglementation en vigueur.
Vérification de la nationalité:
En cas de doute sur la nationalité marocaine du requérant, le service consulaire peut exiger la production d’un certificat de nationalité, tel que prévu par l’article 33 du Code de la nationalité marocaine
Gebühren
Vgl. die geltenden Gebührensätze
REGULIERUNG
Verknüpfte Leistungen
Öffentliche Dienste online
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