Erklärung der gegenseitigen Scheidungseinwilligung

Einleitung

Einleitung

Die Ehegatten können sich darüber einigen, ihre eheliche Gemeinschaft ohne Bedingungen oder mit Bedingungen zu beenden, die mit den Bestimmungen des Familiengesetzbuches im Einklang stehen und den Interessen der Kinder nicht zuwiderlaufen. 

Bei Einwilligung ist das Dossier mit dem Antrag auf Scheidungsgenehmigung von einem der Ehegatten  oder von beiden Ehegatten mit der von den Konsulaten aufgenommenen Erklärung der gegenseitigen Einwilligung dem Gericht vorzulegen. 


Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

  • konsularische Registrierung eines oder beider Ehegatten; 
  • CNIE oder Reisepass der Ehepartner; 
  • Heiratsurkunde (Original). 

 

Anmerkung: Dieses Dokument kann auch als Privaturkunde rechtsgültig erstellt werden. 

 


 


Gebühren

Gebühren

 

Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

Versuch der Aussöhnung der Ehegatten Einsehen
Scheidung in Marokko Einsehen
Von ausländischen Gerichten ausgesprochene Scheidungen Einsehen
Urkunde zur Auflösung der Ehe Einsehen
Konsularische registrierung Einsehen
Konsularische Meldebescheinigung Einsehen
Erstausstellung der CNIE Einsehen
Verlängerung der CNIE Einsehen

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