Erklärung der gegenseitigen Scheidungseinwilligung
Einleitung
Die Ehegatten können sich darüber einigen, ihre eheliche Gemeinschaft ohne Bedingungen oder mit Bedingungen zu beenden, die mit den Bestimmungen des Familiengesetzbuches im Einklang stehen und den Interessen der Kinder nicht zuwiderlaufen.
Bei Einwilligung ist das Dossier mit dem Antrag auf Scheidungsgenehmigung von einem der Ehegatten oder von beiden Ehegatten mit der von den Konsulaten aufgenommenen Erklärung der gegenseitigen Einwilligung dem Gericht vorzulegen.
Erforderliche Dokumente
- konsularische Registrierung eines oder beider Ehegatten;
- CNIE oder Reisepass der Ehepartner;
- Heiratsurkunde (Original).
Anmerkung: Dieses Dokument kann auch als Privaturkunde rechtsgültig erstellt werden.
Gebühren
Verknüpfte Leistungen
Versuch der Aussöhnung der Ehegatten
Einsehen
Scheidung in Marokko
Einsehen
Von ausländischen Gerichten ausgesprochene Scheidungen
Einsehen
Urkunde zur Auflösung der Ehe
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Konsularische registrierung
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Konsularische Meldebescheinigung
Einsehen
Erstausstellung der CNIE
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Verlängerung der CNIE
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