Ishhad moulhaq
Einleitung
Werden in der Heiratsurkunde die beiden muslimischen Zeugen nicht genannt, muss von den Adoulen beim Konsulat ein als „Ishhad Moulhaq“ bezeichnetes Zusatzdokument ausgestellt und der Heiratsurkunde vor Weiterleitung an die marokkanischen Behörden beigefügt werden.
Erforderliche Dokumente
- konsularische Registrierung eines der Ehegatten;
- Auszug aus den Geburtsurkunden beider Ehegatten;
- standesamtliche Heiratsurkunde (vollständige Abschrift);
- von den lokalen Behörden beglaubigte Übersetzung der standesamtlichen Heiratsurkunde ins Arabische, sofern die Urkunden nicht in Französisch ausgestellt sind
- zwei muslimische Zeugen männlichen Geschlechts mit ihren Personalausweisen.
Gebühren
Verknüpfte Leistungen
Verwaltungsbescheinigung für die Heirat (ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet)
Einsehen
Registrierung einer standesamtlichen Eheschließung bei den Konsulaten
Einsehen
Ausstellung einer Heiratsurkunde durch Adoulen bei den Konsulaten
Einsehen
Konsularische registrierung
Einsehen
Konsularische Meldebescheinigung
Einsehen
Erstausstellung der CNIE
Einsehen
Verlängerung der CNIE
Einsehen