Einleitung

Einleitung

Werden in der Heiratsurkunde die beiden muslimischen Zeugen nicht genannt, muss von den Adoulen beim Konsulat ein als „Ishhad Moulhaq“ bezeichnetes Zusatzdokument ausgestellt und der Heiratsurkunde vor Weiterleitung an die marokkanischen Behörden beigefügt werden.


Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

  • konsularische Registrierung eines der Ehegatten; 
  • Auszug aus den Geburtsurkunden beider Ehegatten; 
  • standesamtliche Heiratsurkunde (vollständige Abschrift); 
  • von den lokalen Behörden beglaubigte Übersetzung der standesamtlichen Heiratsurkunde ins Arabische, sofern die Urkunden nicht in Französisch ausgestellt sind 
  • zwei muslimische Zeugen männlichen Geschlechts mit ihren Personalausweisen. 
     

Gebühren

Gebühren

 

Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

Verwaltungsbescheinigung für die Heirat (ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet) Einsehen
Registrierung einer standesamtlichen Eheschließung bei den Konsulaten Einsehen
Ausstellung einer Heiratsurkunde durch Adoulen bei den Konsulaten Einsehen
Konsularische registrierung Einsehen
Konsularische Meldebescheinigung Einsehen
Erstausstellung der CNIE Einsehen
Verlängerung der CNIE Einsehen

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