Einleitung

Einleitung

Die CNIE ist ein offizielles Dokument, mit dem jeder marokkanische Staatsbürger seine Identität und, sofern er gültig ist, auch seine marokkanische Staatsangehörigkeit nachweisen kann.  
Der Besitz einer CNIE ist für alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr Pflicht. 
Minderjährigen kann ab dem 12. Lebensjahr bei der Beantragung eines Reisepasses unter den gleichen Bedingungen wie Erwachsenen eine CNIE ausgestellt werden.
Der Antrag auf Erstausstellung oder auf Verlängerung des elektronischen Personalausweises ist von der betreffenden Person persönlich gegen datierte Empfangsbescheinigung in dem für seinen Wohnsitz zuständigen Konsulat zu stellen.  

Abnahme von Fingerabdrücken: 

In folgenden Fällen wird im Konsulat ein Fingerabdruck der betreffenden Person abgenommen: 

  1. Erstantrag zur Ausstellung einer CNIE; 
  2. Antrag auf Austausch des alten Personalausweises durch den elektronischen Personalausweis; 
  3. Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Personalausweises oder der CNIE. 

Verfahren

Verfahren

  • Meldebescheinigung für die Ausstellung einer CNIE beantragen; 
  • sich persönlich mit den erforderlichen Dokumenten an die für die Ausstellung elektronischer Personalausweise zuständige Behörde wenden;
  • Nach Anlegen der Akte wird der betreffenden Person eine Empfangsbestätigung ausgehändigt, die sie zur Abholung der CNIE vorzulegen hat. 

Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

  • konsularische Meldebescheinigung, die die aktuelle Anschrift der betreffenden Person im Ausland angibt und vom Konsulat ausgestellt wurde  (vgl. konsularische Registrierung)
  • Kopie der den Antragsteller betreffenden Seite im Familienbuch mit Vorlage des Familienbuches* oder 
  • vollständige Kopie der Geburtsurkunde** oder 
  • Auszug aus der Geburtsurkunde**; 
  • vier aktuelle Passfotos im Format 3,5 cm x 4,5 cm, die von vorne, in Farbe, vor hellem Hintergrund, bei unverdecktem Gesicht und ohne dunkle Brille aufgenommen worden sind; 
  • Stellt die betreffende Person den Antrag auf Eintragung der fakultativen Bezeichnung „Ehegattin“, „Witwe“ oder „Witwer“, muss sie folgende dem Eintrag entsprechende Dokumente vorlegen:
    - beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde; 
    • - Auszug aus der Geburtsurkunde des Ehemannes; 
    • - Auszug aus der Sterbeurkunde des Ehegatten.
  • Ausländer, die die marokkanische Staatsangehörigkeit erworben haben, und Kinder eines ausländischen Vaters und einer marokkanischen Mutter, die vor dem 2. April 2007 geboren wurden, müssen eine Zweitschrift oder eine mit der Urkunde zur Anerkennung der marokkanischen Staatsangehörigkeit gleichlautende beglaubigte Abschrift vorlegen.  
*: Dieses Dokument muss den Namen und Vornamen der betreffenden Person und die Namen ihrer Eltern in arabischer Sprache und in lateinischen Buchstaben enthalten (der „alte Personalausweis“ und das „alte Personenstandsbuch“ werden nicht anerkannt).  ** : Das Datum dieser von den marokkanischen Behörden ausgestellten Dokumente darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Sie müssen den Namen und Vornamen der betreffenden Person und die Namen ihrer Eltern in arabischer Sprache und in lateinischen Buchstaben enthalten. 

Beobachtung

Beobachtung

CNIE au Maroc:

 

Les Marocains résidant à l'étranger peuvent établir un CNIE auprès des  services de la DGSN au Maroc en fournissant les mêmes documents exigés par les services consulaires, y compris l'attestation d'immatriculation consulaire pour justifier leur résidence  à l'étranger.
En cas de changement d'adresse, les MRE sont invités à changer leur  CNIE conformément à la réglementation en vigueur.

Vérification de la nationalité:


En cas de doute sur la nationalité marocaine du requérant, le service consulaire peut exiger la production d’un certificat de nationalité, tel que prévu par  l’article 33 du Code de la nationalité marocaine
 


Gebühren

Gebühren

     Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


REGULIERUNG

REGULIERUNG

REGULIERUNG :

Hier Klicken :  Décret CNIE

Hier Klicken :  dahir Cnie


Verknüpfte Leistungen

Konsularische registrierung Einsehen
Konsularische Meldebescheinigung Einsehen
Entgegennahme der CNIE Einsehen
Verlust der Empfangsbescheinigung über die Abgabe des Antrags auf eine CNIE Einsehen
Ausstellung eines erkennungsdienstlichen Nachweises Einsehen
Ausstellung eines biometrischen Reisepasses Einsehen
Ausstellung eines biometrischen Reisepasses in Marokko für im Ausland ansässige Marokkaner Einsehen
Passierschein Einsehen
Ausstellung eines Familienbuches Einsehen
Staatsangehörigkeitsausweis Einsehen
Marokkanischer Staatsangehörigkeitsausweis für Kinder einer marokkanischen Mutter und eines ausländischen Vaters Einsehen
Auszug aus der Geburtsurkunde Einsehen
Auszug aus der Sterbeurkunde Einsehen
Vollständige Abschrift der Geburtsurkunde Einsehen
Individuelle oder gemeinsame Lebensbescheinigung oder Personenstandsnachweis für Familien Einsehen
Ledigkeitsbescheinigung Einsehen
Ehebescheinigung Einsehen
Nichtwiederverheiratungsbescheinigung Einsehen
Scheidungsnachweis Einsehen
Bescheinigung über im Ausland geltendes Recht (zur Eheschließung) Einsehen
Familiengesetzbuch und rechtshandlungen mit adoulen Einsehen
Ishhad moulhaq Einsehen
Verwaltungsbescheinigung für die Heirat (ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet) Einsehen
Urkunde zur Auflösung der Ehe Einsehen
Versuch der Aussöhnung der Ehegatten Einsehen
Erklärung der gegenseitigen Scheidungseinwilligung Einsehen
Heiratsvollmacht Einsehen
Vollmacht für Immobiliengeschäfte Einsehen
Bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen Einsehen
Beim zentralen Dienst des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit Einsehen
Konformitätsbescheinigung von dokumenten Einsehen
Endgültige Rückkehr nach Marokko Einsehen
Vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen in Marokko Einsehen
Gewährung von 90 % Ermäßigung bei der Verzollung eines Kraftfahrzeugs Einsehen
Alterungsabschlag für Fahrzeuge Einsehen

Öffentliche Dienste online

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