Registrierung einer standesamtlichen Eheschließung bei den Konsulaten

Einleitung

Einleitung

Die Eheschließung kann entsprechend den Verwaltungsvorschriften des Wohnsitzstaates unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Bedingungen des Angebots und der Einwilligung sowie der Ehefähigkeit gegeben sind, keine gesetzlichen Hindernisse bestehen, die Morgengabe (sadaq) erlaubt ist sowie zwei muslimische Zeugen männlichen Geschlechts und für Minderjährige der gesetzliche Vertreter anwesend sind. 

Die Urkunde der standesamtlichen Eheschließung ist gemäß Artikel 14 des Familiengesetzbuches bei den marokkanischen Behörden (konsularischen Vertretungen) registrieren zu lassen. 


Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

  • konsularische Registrierung des marokkanischen Partners, wenn er im Konsularbezirk ansässig ist; 
  • Auszüge aus den Geburtsurkunden oder vollständige Abschriften der Geburtsurkunden beider Ehegatten; 
  • vollständige Abschrift der Heiratsurkunde und eine von den lokalen Behörden beglaubigte Übersetzung ins Arabische; 
  • Kopie der CNIE und der Reisepässe beider Ehegatten; 
  • für den nicht muslimischen Ehegatten die Bescheinigung über die Konvertierung zum Islam
     

Verfahren

Verfahren

Die Ehepartner müssen bei den für den Ort der Ausstellung der Heiratsurkunde oder für den Wohnsitzort der Ehepartner zuständigen marokkanischen Konsulaten eine Kopie ihrer standesamtlichen Heiratsurkunde hinterlegen. Gibt es keine konsularische Vertretung, muss eine Kopie der Heiratsurkunde an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (Hauptabteilung Konsularische und soziale Angelegenheiten) geschickt werden. Das Ministerium leitet die Kopie an den Standesbeamten und an das Familiengericht des Geburtsorts beider Ehegatten weiter. Sind die Ehepartner oder ist einer der Ehepartner nicht in Marokko geboren, muss die Kopie an das Familiengericht in Rabat und an den Staatsanwalt beim Gericht erster Instanz von Rabat geschickt werden. 

Werden in der Heiratsurkunde die beiden muslimischen Zeugen nicht genannt, muss von den Adoulen beim Konsulat ein als „Ishhad Moulhaq“ bezeichnetes Zusatzdokument ausgestellt und der Heiratsurkunde vor Weiterleitung an die marokkanischen Behörden beigefügt werden.


Gebühren

Gebühren

 

Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

Ishhad moulhaq Einsehen
Verwaltungsbescheinigung für die Heirat (ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet) Einsehen
Heiratsvollmacht Einsehen
Ausstellung einer Heiratsurkunde durch Adoulen bei den Konsulaten Einsehen
Konsularische registrierung Einsehen
Konsularische Meldebescheinigung Einsehen
Erstausstellung der CNIE Einsehen
Verlängerung der CNIE Einsehen

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