Ausstellung eines erkennungsdienstlichen Nachweises

Einleitung

Einleitung

Der erkennungsdienstliche Nachweis wird entweder direkt von den Polizeibehörden des Wohnortes in Marokko oder über die Konsulate angefordert. Er dient der Ermittlung der gerichtlichen Situation der betreffenden Person, wie z.B. der Feststellung von Vorstrafen. 

Die Geltungsdauer des erkennungs-dienstlichen Nachweises beträgt 3 Monate. 


Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

  • konsularische Registrierung; 
  • Kopie der CNIE der betreffenden Person; 
  • für Minderjährige und Personen mit Vormund: Bei Abholung durch den Vater, die Mutter oder den gesetzlichen Vormund muss ein Personalausweis vorgelegt werden 
  • gegebenenfalls ausgestellte Vollmacht. 

Verfahren

Verfahren

Im Ausland wird der Antrag bei den Konsulaten gestellt und von dort nach Marokko (DGSN) übermittelt. Die Konsulate sind auch für die Übergabe des erkennungs-dienstlichen Nachweises an die betreffende Person zuständig, sobald dieser aus Marokko übermittelt worden ist. 

Bei Antrag wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt, die bei der Abholung vorzulegen ist. 


Gebühren

Gebühren

             
             Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

Aushändigung des erkennungsdienstlichen Nachweises Einsehen
Konsularische registrierung Einsehen
Konsularische Meldebescheinigung Einsehen
Erstausstellung der CNIE Einsehen
Verlängerung der CNIE Einsehen

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