Genehmigung zur Überführung Verstorbener zur Bestattung in Marokko
Einleitung
Diese Genehmigung wird vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit in Marokko erteilt.
Dazu ist ein entsprechender Antrag in dem für den Todesort zuständigen Konsulat zu stellen.
Um die Erteilung dieser Genehmigung zu beschleunigen, sollten dem Konsulat folgende Angaben im Vorhinein mitgeteilt werden:
- Name und Vorname des Verstorbenen;
- Todesdatum und –ort;
- Todesursache;
- Abstammung des Verstorbenen;
- Adresse und Telefonnummer der Familie in Marokko;
- Kopie der CNIE oder des marokkanischen Reisepasses des Verstorbenen oder, wenn dies nicht möglich ist, ein Personaldokument des Verstorbenen und die Kopie der CNIE oder des marokkanischen Reisepasses eines nahen Verwandten;
- Bestattungsort in Marokko;
- Datum des Eintreffens der sterblichen Überreste in Marokko;
- Grenzübergang, an dem die sterblichen Überreste überführt werden;
- Nachweis der Kostenübernehme für die Überführung (Versicherungsschein oder ähnliches).
Erforderliche Dokumente und Anmerkungen
Zum Einholen der genannten Genehmigung sind folgende Dokumente beizubringen:
- Sterbeurkunde;
- Kopie der CNIE oder des marokkanischen Reisepasses des Verstorbenen bzw., wenn dies nicht möglich ist, ein Personaldokument des Verstorbenen und die Kopie der CNIE oder des marokkanischen Reisepasses eines nahen Verwandten;
- von einem Beerdigungsinstitut ausgestellte Bescheinigung über die luftdichte Einsargung;
- von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgestelltes Gesundheitszeugnis, das eine Ansteckungsgefahr ausschließt;
- von der zuständigen lokalen Verwaltungsbehörde ausgestellte Erlaubnis, das Territorium zu verlassen.
Anmerkungen
Diese Dokumente sind zusammen mit der vom Konsulat ausgestellten Genehmigung zur Einfuhr der sterblichen Überreste nach Marokko als Begleitdokumente zum Sarg in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.
Die sterblichen Überreste müssen am Grenzübergang nach Marokko von der Person in Empfang genommen werden, die sich dazu bereit erklärt hat.
Für die Eintragung des Todesfalls in das standesamtliche Register beim Konsulat siehe den Abschnitt „Eintragung des Todesfalls in das standesamtliche Register und das Familienbuch“.
Der Reisepass und die CNIE des Verstorbenen sind dem Konsulat zur Entwertung zu übergeben.