Einleitung

Einleitung

Urlaubsaufenthalt :

Für Ihr Haustier benötigen Sie eine Gesundheitsbescheinigung, die innerhalb der letzten 3 Tage vor Abreise von einem amtlichen Tierarzt des Heimat- oder Herkunftslandes und gegebenenfalls des Transitlandes ausgestellt worden ist. 
Diese Bescheinigung muss insbesondere die Anzahl, die Kennnummer und gegebenenfalls die Beschreibung des Tieres enthalten. 
Sie muss auch bestätigen, dass in dem genannten Ort zum Zeitpunkt der Abreise und in den letzten 6 Wochen kein Fall einer ansteckenden Krankheit bei Tieren dieser Art aufgetreten ist. 
Bei der Ankunft in Marokko wird Ihr Haustier einer tierärztlichen Kontrolle unterzogen, die von einem für den Grenzübergang zuständigen Tierarzt des „Office National de Sécurité Sanitaire des produits alimentaires“ durchgeführt wird. 
Die Genehmigung zur Einfuhr Ihres Haustieres in das marokkanische Hoheitsgebiet erfolgt durch die Zollbehörden nach Vorlage der vom zuständigen Tierarzt ausgestellten tierärztlichen Kontrollbescheinigung. Für weitere Informationen zu diesem Thema (Impfungen usw.) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Tierhaltung des marokkanischen Landwirtschaftsministeriums. 
Unabhängig vom Befund der durchgeführten tierärztlichen Untersuchung müssen Sie eine Gebühr für die Untersuchung entrichten. Der Zolltarif für die Einfuhr von Haustieren ist auf zehn (10) Dirham pro Tier festgesetzt. Diese Gebühr wird von den Zollbehörden erhoben. 
Einige Tiere unterliegen den Vorschriften zum Schutz gefährdeter Arten nach dem Washingtoner Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen, besser bekannt als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).
Reisende, die eine unter das Übereinkommen fallende Tierart mitführen, müssen dem Zoll eine CITES-Einfuhrgenehmigung vorlegen. 
Diese sechs (6) Monate gültige Genehmigung wird von der marokkanischen Behörde für Wasser, Wald und Bodenschutz ("Direction marocaine des Eaux et Forêts et de la Conservation des Sols") gegen Vorlage einer von einer Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes ausgestellten CITES-Ausfuhrgenehmigung erteilt.
Wenn Sie Marokko verlassen, müssen Sie dem Zoll die Wiederausfuhrgenehmigung vorlegen. 

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