Vollständige Abschrift der Geburtsurkunde
Einleitung
Eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde wird dem Urkundeninhaber, seinen Verwandten in auf- und absteigender Linie, dem Ehepartner, seinem Vormund, dem durch Testament bestellten oder durch ein Gericht berufenen Vormund oder jeder anderen dazu bevollmächtigten Person ausgestellt.
Die vollständige Abschrift wird vom Standesbeamten des Ortes ausgehändigt, an dem die Anzeige oder die Eintragung der Geburt erfolgt ist (in Marokko oder in den Konsulaten).
Die Konsulate können für im Ausland ansässige, in Marokko oder einem anderen Konsularbezirk geborene Marokkaner Abschriften der Geburtsurkunde beantragen.
Erforderliche Dokumente
- Familienbuch oder
- ein früherer Auszug aus der Geburtsurkunde oder
- eine frühere vollständige Abschrift der Geburtsurkunde oder
- Ort, Nummer und Jahr der Geburtsanzeige;
- ein Personaldokument des Antragstellers.
In Marokko geborene Personen können ihre Geburtsurkunde online über die Website www.watiqa.ma beantragen und sich direkt nach Hause schicken lassen.