Vollmacht für Immobiliengeschäfte
Einleitung
Das am 14. September 2017 in Kraft getretene Gesetz Nr. 69-16 schreibt ein neues Verfahren für Vollmachten für Immobiliengeschäfte vor.
Privatschriftliche, bei den Kreisverwaltungen beglaubigte Vollmachten werden von der Marokkanischen Agentur für Flächenschutz, Grundbücher und Kartierung (Agence Nationale de la Conservation Foncière, du Cadastre et de la Cartographie) nicht mehr anerkannt. Die Sachbearbeiter im Bereich Flächenschutz lehnen demzufolge jede Eintragung oder Änderung eines Grundbuchtitels auf der Grundlage einer nicht von einem Notar, Adoulen oder Anwalt verfassten Urkunde ab.
Das Strafgesetzbuch (Artikel 334 bis 391) enthält Sanktionen für Fälschungen, Urkundenfälschungen, Identitätsmissbrauch, unbefugte Führung von Titeln und Amtsanmaßung.