Einleitung

Einleitung

Halten sich beide Ehegatten in Marokko auf, bestellt das Gericht, bevor es die Scheidung genehmigt, die Ehegatten zu einem Aussöhnungstermin ein.
Andernfalls kann es die für ihren Aufenthaltsort im Ausland zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung beauftragen, den Aussöhnungstermin durchzuführen. Die Ehegatten werden dann vom Konsulat zu diesem Termin einbestellt. 
 


Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

  • konsularische Registrierung eines der beiden oder beider Ehegatten; 
  • CNIE oder Reisepässe der Betroffenen. 
     

Gebühren

Gebühren

 

Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

Erklärung der gegenseitigen Scheidungseinwilligung Einsehen
Scheidung in Marokko Einsehen
Von ausländischen Gerichten ausgesprochene Scheidungen Einsehen
Urkunde zur Auflösung der Ehe Einsehen
Konsularische registrierung Einsehen
Konsularische Meldebescheinigung Einsehen
Erstausstellung der CNIE Einsehen
Verlängerung der CNIE Einsehen

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