Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

Touristenvisa

I - Die vorzustellenden dokumente im fall der hinterlegung der anfrage :

  1. Antragsformular für ein Einreisevisum nach Marokko; 
  2. Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  3. Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument;  
  4. Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  5. Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  6. Kontoauszug der letzten drei monate; 
  7. Eine beglaubigte Bestätigung der Kostenübernahme im Falle eines Familienbesuchs, einschließlich einer Garantie für die Übernahme der Kosten einer ärztlichen Behandlung und eines gegebenenfalls notwendigen Rücktransports; 
  8. Oder eine Anfrage eines zugelassenen Reisebüros oder eine Empfehlung des Tourismusministeriums oder des marokkanischen Fremdenverkehrsamtes. 

II - Die vorzustellenden dokumente im fall der ausstellung des Visums  :

  1. Reiseschutzversicherung; 
  2. Hotelreservierung oder Vorlage eines „Vouchers“; 
  3. Reiseticket für Hin- und Rückreise mit verbindlicher Reservierung;
  4. Konsularische Gebühren.
Arbeitsvisa 
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko; 
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Ein vom Arbeitsministerium ordnungsgemäß abgezeichneter Arbeitsvertrag.
Geschäftsvisa
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko; 
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Im Falle öffentlicher Ausschreibungen: eine Empfehlung des aufsichtsführenden Ministeriums; 
  • Im Falle privater Verträge: eine schriftliche Empfehlung der Berufskammern; 
  • Im Falle der Teilnahme an Messen und Ausstellungen: eine vom Organisator der Veranstaltung ausgestellte Einladung auf den Namen des Visumantragstellers; 
  • Eine schriftliche Einladung eines Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmens. 
Investorenvisa
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko; 
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Eine Empfehlung der Abteilung für ausländische Investitionen oder eines Berufsverbandes; 
  • Oder eine Empfehlung einer zuständigen Aufsichtsbehörde oder von den Regionalen Investitionszentren („Centres Régionaux d’Investissement“, C.R.I); 
  • Oder eine Empfehlung eines marokkanischen Partners oder eines ausländischen, in Marokko ansässigen Investors. 
Visa für Konferenzen u.ä. 
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko; 
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen; 
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Bei Beamten: ein von der Regierung erteiltes Auftragsschreiben; 
  • Eine Einladung des Organisators der Veranstaltung 
 Visa für Studierende, Praktikanten, Forscher 
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko; 
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen; 
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 

 

Für Studierende :

  • Immatrikulations- und/oder Stipendienbescheinigung, ausgestellt von der marokkanischen Agentur für internationale Zusammenarbeit („Agence Marocaine de Coopération Internationale“, AMCI) oder einer anderen offiziellen Organisation, die Ausbildungsprogramme in Marokko finanziert; 
  • Vergewissern Sie sich, dass der Name des Antragstellers auf der Liste der von der AMCI für ein Studium an einer öffentlichen marokkanischen Hochschuleinrichtung vorgemerkten ausländischen Studenten steht, die der betreffenden diplomatischen oder konsularischen Vertretung zuvor von der AMCI übermittelt worden ist, und/oder auf der Liste ausländischer Praktikanten, die eine Ausbildung im Königreich absolvieren; 
  • Immatrikulationsbescheinigung einer öffentlichen marokkanischen Universität oder Hochschuleinrichtung; 
  • Oder eine Immatrikulationsbescheinigung einer privaten marokkanischen Hochschule. In diesem Fall muss der Visumsantrag dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit für eine vorherige Stellungnahme vorgelegt werden, außer in Fällen einer Immatrikulationsbescheinigung einer von der zuständigen marokkanischen Behörde zugelassenen marokkanischen Grande Ecole. Der Antragsteller muss für die gesamte Dauer des Studiums ausreichende Existenzmittel nachweisen (Vorsicht bei fiktiven Kostenübernahmen); 
  • Eine von einem in Marokko wohnhaften nahen Verwandten oder Bürgen ordnungsgemäß unterzeichnete und beglaubigte Kostenübernahme-erklärung mit folgenden Angaben: 
    • Der Bürge ist regulär in Marokko ansässig, weist ausreichende Zahlungsmittel nach und sichert eine Unterkunft zu; 
    • Verpflichtung, den Aufenthaltsstatus des ausländischen Studenten bei den zuständigen Dienststellen der Generaldirektion für nationale Sicherheit zu legalisieren; 
    • Verpflichtung zur Übernahme der Rückführungskosten für den Fall, dass der Student aus Marokko ausgewiesen wird; 
  • Verpflichtung, das Hoheitsgebiet Marokkos zu verlassen, sobald die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist. 

Für Praktikanten : Das von der Gastorganisation unterzeichnete Original der Praktikumsvereinbarung. 

Für Forscher : Die von einer anerkannten marokkanischen Forschungseinrichtung unterzeichnete Aufnahmevereinbarung. 

Visa für Familiennachzug (Mischehe oder Verwandtschafts-verhältnis)  
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko; 
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Nachweis der Echtheit und Rechtmäßigkeit der Heiratsurkunde; 
  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnis, wie die vollständige Abschrift der Geburtsurkunde, die die Abstammung von der marokkanischen Mutter belegt (bei Kindern eines ausländischen Vaters, der der Visumspflicht unterliegt), bis der Status des Antragstellers im Hinblick auf die neuen Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes legalisiert ist; 
  • Nachweis der Kafala (Bürgschaftssystem) oder gegebenenfalls der internationalen Adoption; 
  • Nachweis der konkreten Kostenübernahme durch den Verwandten.  
Journalistenvisa 
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind;
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Vorherige Stellungnahme der Regierungsbehörde für Kommunikation; 
  • Der Antrag auf Drehgenehmigung ist an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit zu richten unter Angabe der folgenden Punkte: 
  • Zweck des Besuchs; 
  • Ort und Zeitraum der Dreharbeiten oder Berichterstattung; 
  • Genaues Datum und Grenzübergang bei Ankunft in Marokko; 
  • Liste des Filmequipments. 
  • Das Filmequipment unterliegt dem besonderen Verfahren der vorübergehenden Zulassung. 
Besuchervisa 
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind;
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Antrag auf Einwanderung in das Königreich Marokko oder auf Niederlassung für einen längeren Aufenthalt (über ein Jahr) mit Angabe des vorgesehenen Wohn-, Urlaubs- oder Ruhestandsorts; 
  • Bankbescheinigung zum Nachweis ausreichender Existenzmittel für die Dauer des Aufenthalts im Königreich Marokko; 
  • Eidesstattliche Erklärung, dass während des Aufenthalts im Königreich Marokko keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird;
  • Verpflichtung, Ihren Aufenthaltsstatus als „Besucher“ mit den zuständigen Dienststellen der „Direction Générale de la Sûreté Nationale“ zu legalisieren; 
  • Krankenversicherungsnachweis für die Dauer des Aufenthalts im Königreich Marokko. 
Visa für einen medizinischen Aufenthalt 
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind;
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Ärztliches Attest; 
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Übernahme der Kosten für den Krankenhausaufenthalt und einen etwaigen Rücktransport oder eine Bankgarantie; 
  • Aufnahmevertrag einer Krankenhauseinrichtung auf der Grundlage der Kostenübernahmeerklärung oder der Bankgarantie. 
Visa für Flüchtlinge und Staatenlose
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind;
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
Visa für Flugpersonal
  • Mitglieder des Bordpersonals von Fluggesellschaften, die gewerbliche Flüge von und zu Flughäfen im Königreich Marokko durchführen, und die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit kurzzeitig im Hoheitsgebiet Marokkos aufhalten müssen, erhalten von den zuständigen Dienststellen der „Direction Générale de la Sûreté Nationale“ an den Grenzkontrollstellen der marokkanischen Flughäfen Visaerleichterungen für Transitvisa.
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind;
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Flugbesatzungsausweis (CMC).
Visa für Seeleute
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind;
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer); 
  • Seemannsausweis. 
  • Für den Seefischereisektor: Beschäftigungsvertrag für Seeleute oder technische Unterstützung im Seeverkehr, ausgestellt von einem Reeder oder einem marokkanischen Unternehmen, und abgezeichnet vom marokkanischen Arbeitsministerium und dem Leiter der örtlich zuständigen Abteilung für Seefischerei. 
  • Für den Handelsschifffahrtssektor: Beschäftigungsvertrag oder Eintragung in die Besatzungsliste, abgezeichnet vom marokkanischen Arbeits-ministerium und dem Leiter des zuständigen Heimathafens.
Visa für technische Hilfsdienste 
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen;
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer);
  • Einsatzauftrag der Organisation, die den technischen Hilfsdienst durchführt; 
  • Oder eine Empfehlung der zusammenarbeitenden staatlichen Stelle, die den technischen Hilfsdienst in Anspruch nimmt, gegebenenfalls mit einer Kopie des Vertrags; 
  • Im Falle eines Kundendienstes eine Kopie des Vertrags und der Zollabfertigungspapiere oder des Bankakkreditivs sowie ein Nachweis über die Technikereigenschaft. 
Visa für Kultur- und Sportveran-staltungen 
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen; 
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer);
  • Einladung der Abteilung, die die Veranstaltung organisiert. Im Falle einer privaten Einrichtung muss das Dokument vom aufsichtsführenden Ministerium abgezeichnet werden. 
Visa für künstlerische Vorstellungen 
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  • Personalausweis, Aufenthaltskarte oder ein gleichwertiges Dokument; 
  • Gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss die Dauer des Aufenthalts übersteigen; 
  • Kopie des Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer);
  • Kopie des Beschäftigungsvertrags; 
  • Vorherige Stellungnahme der Abteilung erforderlich.
 

 


Wichtige Anmerkung

Wichtige Anmerkung

Gemäß den geltenden Bestimmungen ist eine Änderung der bereits ausgestellten Visumart nicht mehr zulässig, sobald der Visuminhaber in das marokkanische Hoheitsgebiet eingereist ist. Ein neues Visum ist dann im Wohnsitzland des Betroffenen zu beantragen. 


Formulare

Formulare

Antragsformular für Einreisevisa nach Marokko

Bitte sorgfältig und in lateinischen Großbuchstaben ausfüllen. 
 
Das Formular kann auch in arabischer Sprache ausgefüllt werden, aber aus technischen Gründen müssen Nachname, Vorname, Abstammung und Geburtsort in lateinischen Buchstaben angegeben werden. 


Gebühren

Gebühren

Vgl. die geltenden Gebührensätze 

 

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Verknüpfte Leistungen

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