Scheidung in Marokko
Einleitung
In Marokko wird eine Scheidung unter der Kontrolle der Gerichte vollzogen, um einen Missbrauch der ehelichen Beziehung zu vermeiden und die Rechte der geschiedenen Ehefrau und der Kinder zu wahren.
Die Auflösung der Ehe wird also gemäß den im Familiengesetzbuch enthaltenen Bestimmungen durch Urteil ausgesprochen.
Verfahren
Wer eine Scheidung beabsichtigt, muss beim Gericht die Genehmigung zur Beurkundung der Scheidung durch zwei dazu berechtigte Adoulen einholen.
Die Einreichung des Scheidungsantrags muss bei dem Gericht erfolgen, dass für den ehelichen Wohnsitz, den Wohnsitz der Ehefrau, ihren Aufenthaltsort oder den Ort der Ausstellung der Heiratsurkunde (in der genannten Reihenfolge) zuständig ist.
Bevor das Gericht die Scheidung genehmigt, bestellt es die Ehegatten zu einem Aussöhnungstermin ein. Diese Anhörung ist unabdingbar und kann nur in persönlicher Anwesenheit beider Ehepartner erfolgen.
Halten sich nicht beide Ehegatten in Marokko auf, kann das Gericht die für ihren Aufenthaltsort im Ausland zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung beauftragen, den Aussöhnungstermin durchzuführen. Die Ehegatten werden dann vom Konsulat zu diesem Termin einbestellt.
Erforderliche Dokumente
- Antrag auf eine Scheidungsgenehmigung;
- Heiratsurkunde (Original + Kopie);
- Ist die ausländische Heiratsurkunde in einer anderen Sprache als Französisch abgefasst: Übersetzung in die arabische Sprache (durch einen beeidigten Übersetzer);
- CNIE oder Reisepässe der Ehegatten;
- Aufenthaltsgenehmigungen oder andere Dokumente, in denen die aktuelle ausländische Adresse des oder der Ehegatten angegeben ist;
- Ist der Ehemann Marokkaner: das vom marokkanischen Standesbeamten ausgestellte Familienbuch;
- Dokumente, aus denen die materielle Situation des Ehemannes und seine finanziellen Verpflichtungen hervorgehen (Lohnbescheinigung, Einkommenssteuerklärung usw.);
- gegebenenfalls Erklärung der gegenseitigen Scheidungseinwilligung.