In Marokko oder in einem anderen Land als dem Wohnsitzland des Verstorbenen lebende Anspruchsberechtigte
Einleitung
Anträge auf Erbauseinandersetzung können an die Abteilung für konsularische und soziale Angelegenheiten im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit in Rabat oder an die für den Todesort zuständige marokkanische diplomatische oder konsularische Vertretung gestellt werden.
Erforderliche Dokumente
- auf den Namen des Leiters der diplomatischen oder konsularischen Vertretung ausgestellte, von Adoulen erteilte Generalvollmacht, mit der dieser gegenüber Personen sowie staatlichen und privaten Einrichtungen im Ausland im Rahmen der Erbauseinandersetzung und/oder Rentenzahlung rechtswirksam handeln kann.
- Erbschein im Original, in dem alle Erben aufgeführt sind;
- Vormundschaftsurkunde im Original für Kinder mit Vormund.
- Diese Dokumente müssen in die Sprache des Wohnsitzlandes des Verstorbenen übersetzt werden. Die Übersetzung ist zu beglaubigen (siehe Abschnitt Legalisierung von Unterschriften und Konformitätsbescheinigung von Dokumenten).
Verknüpfte Leistungen
Anspruchsberechtigte im Wohnsitzland des Verstorbenen
Einsehen
Genehmigung zur Einfuhr der Urne eines ausländischen Verstorbenen zur Beisetzung in Marokko
Einsehen
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Überführung Verstorbener durch die marokkanischen Behörden für mittellose Familien
Einsehen
Genehmigung zur Überführung Verstorbener zur Bestattung in Marokko
Einsehen