Genehmigung zur Einfuhr der Urne eines ausländischen Verstorbenen zur Beisetzung in Marokko
Erforderliche Dokumente
- schriftlicher Antrag des Familienoberhauptes oder jeder anderen ihm gleichgestellten, für die Bestattung zuständigen Person;
- Sterbeurkunde;
- ein Dokument zum Nachweis der Identität des Verstorbenen;
- Bescheinigung zum Ausschluss einer Ansteckungsgefahr;
- Kopie des Reisepasses des Antragstellers;
- Kopie des Reisepasses des Verstorbenen;
- Entscheidung über die Zuweisung einer Grabstätte in Marokko;
- Protokoll der Einäscherung;
- gegebenenfalls Adresse der Familie in Marokko;
- Grenzübergang der Einfuhr nach Marokko.
Verknüpfte Leistungen
In Marokko oder in einem anderen Land als dem Wohnsitzland des Verstorbenen lebende Anspruchsberechtigte
Einsehen
Anspruchsberechtigte im Wohnsitzland des Verstorbenen
Einsehen
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Überführung Verstorbener durch die marokkanischen Behörden für mittellose Familien
Einsehen
Genehmigung zur Überführung Verstorbener zur Bestattung in Marokko
Einsehen