Einleitung

Einleitung

A. Führen eines Kraftfahrzeugs im Ausland mit marokkanischem Führerschein :

Um den marokkanischen Staatsbürgern das Führen von Fahrzeugen im Ausland zu erleichtern, hat das Königreich Marokko mit einer Reihe von Ländern (vgl. nachstehende Liste) bilaterale Abkommen zur Anerkennung und zum Umtausch marokkanischer Führerscheine geschlossen. 
Die Unterzeichnerländer dieser Abkommen gestatten den Inhabern der von marokkanischen Behörden ausgestellten Führerscheine, während ihres kurzfristigen Aufenthalts (Tourismus, Praktikum, Studium, Ausbildung usw.) auf ihrem Territorium ein Fahrzeug zu führen; 
Bei längeren Aufenthalten müssen die Betreffenden ihren Führerschein entsprechend den im Empfangsland geltenden gesetzlichen Bestimmungen umtauschen. 
Bezüglich der für den Umtausch des Führerscheins erforderlichen Dokumente haben sich die Betreffenden nach den in diesen Ländern geltenden Gesetzen zu richten. 
In den Ländern, mit denen Marokko kein solches Abkommen geschlossen hat, wird ein internationaler Führerschein benötigt. 

B. Führen eines Kraftfahrzeugs in Marokko mit ausländischem Führerschein :

Das Gesetz Nr. 52.05 über die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Führen eines Fahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein auf marokkanischem Territorium unter folgenden Bedingungen: 

  • Im Ausland ansässige Marokkaner können auf marokkanischem Territorium für eine maximale Dauer von einem Jahr ab dem Datum ihrer endgültigen Wohnsitznahme in Marokko mit einem gültigen Führerschein ein Fahrzeug führen; 
  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können mit einem gültigen, im Ausland ausgestellten Führerschein für eine maximale Dauer von einem Jahr ab dem Datum ihrer vorübergehenden Wohnsitznahme in Marokko entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen bezüglich der Einreise in das Königreich Marokko und des dortigen Aufenthalts ein Fahrzeug führen. 

     Nach Ablauf der obengenannten Frist von einem Jahr müssen die Inhaber eines im Ausland ausgestellten                   Führerscheins die marokkanische Führerscheinprüfung ablegen oder den Umtausch ihres Führerscheins                      beantragen. 

Der Umtausch eines ausländischen Führerscheins ist in folgenden Fällen möglich: 

  • wenn der Führerschein von einem Staat ausgestellt wurde, mit dem Marokko eine Gegenseitigkeitsvereinbarung abgeschlossen hat; 
  • wenn der Führerschein von einem Staat ausgestellt wurde, der den Umtausch des marokkanischen Führerscheins gegen seinen nationalen anerkennt. 
     

Mit Ausnahme der obengenannten Fälle können im Ausland ansässige Marokkaner, die endgültig nach Marokko zurückkehren, ihren ausländischen Führerschein gegen einen marokkanischen eintauschen, selbst wenn zwischen Marokko und dem Ausstellungsstaat keine Gegenseitigkeitsvereinbarung abgeschlossen wurde

C. Führen eines Fahrzeugs in Marokko mit internationalem Führerschein:

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die einen internationalen Führerschein besitzen, können auf marokkanischem Territorium während der Gültigkeitsdauer dieser Fahrerlaubnis, jedoch nicht länger als ein Jahr ein Fahrzeug führen.

D. Erhalt eines internationalen Führerscheins in Marokko:

Für den Erhalt eines internationalen Führerscheins ist ein unbegrenzt gültiger marokkanischer Führerschein notwendig. Der Antragsteller muss sich mit folgenden Dokumenten an die Dienststellen des „Touring Club du Maroc“ wenden: 

  • CNIE oder Reisepass (Original + Kopie); 
  • marokkanischer Führerschein (Original + Kopie); 
  • 2 Passfotos; 
  • es fallen Kosten an. 

 

Für zusätzliche Informationen stehen die Büros des „Touring Club“ unter folgenden Adressen zur Verfügung:  

Casablanca : 3, Av. de l'Armée Royale. - Tel.: + 212 5 22 20 30 64 
Rabat : 45, Rue Patrice Lumumba.  - Tel.: + 212 5 37 76 45 39 
Marrakech : Guéliz, Rue Oued El Makhazine.  - Tel.: + 212 5 24 43 14 90 
Tanger : 2, place de France.  - Tel.: + 212 5 39 93 24 64 


Anmerkung

Anmerkung

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur, Verkehr, Logistik und Wasser unter dem Stichwort „permis-de-conduire“ (Führerschein): 

www.equipement.gov.ma/routier/Transport-Routier/Permis-de-conduire 


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