Eintragung einer Geburt in das Personenstandsregister und das Familienbuch

Einleitung

Einleitung

Die Mitarbeiter der diplomatischen und konsularischen Vertretungen erstellen gemäß den marokkanischen gesetzlichen Bestimmungen die Personenstandsurkunden der im Ausland lebenden marokkanischen Staatsbürger :
  • Ausstellen von marokkanischen Familienbüchern für im konsularischen Amtsbezirk geborene Marokkaner; 
  • Entgegennahme von Erklärungen zu Geburt und Tod; 
  • Übertragung der von Standesbeamten des Aufenthaltsstaates erstellten Geburts- und Todesurkunden in das marokkanische Personenstandsregister; 
  • Eintrag der Heirats- und Scheidungsvermerke am Rand der Geburtsurkunde jedes der im konsularischen Amtsbezirk geborenen Ehegatten; 
  • Eintrag der Todesvermerke am Rand der Geburtsurkunden von im konsularischen Amtsbezirk Verstorbenen; 
  • Ausstellen von vollständigen Abschriften und Auszügen der in ihrem Personenstandsregister eingetragenen Urkunden.

 

Folgende Personenstandsleistungen können außerdem erbracht werden: 
  • Staatszugehörigkeitsbescheinigung; 
  • Ledigkeitsbescheinigung; 
  • Ehebescheinigung; 
  • Nichtwiederverheiratungsbescheinigung; 
  • Scheidungsbescheinigung; 
  • Bescheinigung über im Ausland geltendes Recht;
  • individuelle und gemeinsame Lebensbescheinigung; 
  • Personenstandsblatt für Einzelpersonen und Familien; 
  • Genehmigung zur Überführung eines Verstorbenen nach Marokko;
  • In Bezug auf die Verfahrensweise sind sie berechtigt, die aus Marokko stammenden Konformitätsbescheinigungen mit einem Sichtvermerk zu versehen.


 


Verfahren

Verfahren

Die Eintragung von Geburten erfolgt in dem für den Geburtsort des Neugeborenen zuständigen Konsulats. Sie wird von den nahen Verwandten des Neugeborenen in folgender Reihenfolge vorgenommen: Vater oder Mutter, durch Testament bestellter Vormund, Bruder, Neffe oder jede andere für diese Aufgabe entsprechend bevollmächtigte Person. 
 


Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

I – Kind eines marokkanischen Vaters:
  • konsularische Meldebescheinigungen der Eltern, wenn sie im konsularischen Amtsbezirk wohnen;
  • Familienbuch oder marokkanisches Personenstandsbuch (wenn vorhanden, ansonsten Verpflichtung, eines dieser Bücher so bald wie möglich vorzulegen); 
  • vollständige Abschrift der Geburtsurkunde des Kindes, die von der für das Geburtsland zuständigen örtlichen Behörde ausgestellt wurde; 
  • Auszug aus der Geburtsurkunde der Kindesmutter oder Abschrift des marokkanischen Familienbuches des Ehegatten oder die CNIE; 
  • Kopie der CNIE des Vaters; 
  • Heiratsurkunde (Original + Kopie); 
  • Personalausweis des Anmeldenden. 

 

II – Kind einer marokkanischen Mutter und eines ausländischen Vaters: 
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit für Personen, die vor dem 2. April 2007 geboren wurden; 
  • konsularische Meldebescheinigung der Mutter, wenn sie ihren Wohnsitz im konsularischen Amtsbezirk hat; 
  • vollständige Abschrift der von der zuständigen lokalen Behörde des Geburtsstaates ausgestellten Geburtsurkunde des Kindes; 
  • vollständige Abschrift der Geburtsurkunde der Mutter und ihre CNIE; 
  • Personalausweis oder jedes andere die Herkunft des Vaters ausweisende Dokument; 
  • Heiratsurkunde (Original + gegebenenfalls Kopie); 
  • Personalausweis des Anmeldenden. 

 

III – Kind einer ledigen Mutter:
  • konsularische Meldebescheinigung der Mutter, wenn sie ihren Wohnsitz im konsularischen Amtsbezirk hat; 
  • vollständige Abschrift der von der zuständigen lokalen Behörde des Geburtsstaates ausgestellten Geburtsurkunde des Kindes; 
  • aktuelle vollständige Abschrift der Geburtsurkunde der Mutter; 
  • Personalausweis der Mutter.

 

IV – Außereheliches Kind: 
  • konsularische Meldebescheinigung der Mutter, wenn sie ihren Wohnsitz im konsularischen Amtsbezirk hat; 
  • vollständige Abschrift der von der zuständigen lokalen Behörde des Geburtsstaates ausgestellten Geburtsurkunde des Kindes; 
  • vollständige Kopien der Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters (in Arabisch und Französisch); 
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung (Istilhaq); 
  • Personalausweise beider Eltern. 

Formulare

Formulare

Geburtsanzeige 


Anmerkung

Anmerkung

Wahl des Vornamens: 

Der gewählte Vorname darf weder der Name einer Stadt noch der eines Dorfes oder eines Stammes sein; er darf nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen und keine Spitznamen oder Titel wie „Moulay“, „Sidi“ oder „Lalla“ enthalten. 

Gebietsfremde Geburt:

Wird ein marokkanisches Kind während einer Schiffs- oder Flugreise geboren, muss die Geburt dem marokkanischen Standesbeamten des nächsten marokkanischen Hafens oder Flughafens, dem marokkanischen Konsulat des Zielortes oder dem Standesbeamten des Wohnortes in Marokko innerhalb von dreißig Tagen nach Ankunft angezeigt werden.  


Gebühren

Gebühren

 

Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

Ausstellung eines Familienbuches Einsehen
Auszug aus der Geburtsurkunde Einsehen
Auszug aus der Sterbeurkunde Einsehen
Vollständige Abschrift der Geburtsurkunde Einsehen
Individueller Personenstandsnachweis Einsehen
Individuelle oder gemeinsame Lebensbescheinigung oder Personenstandsnachweis für Familien Einsehen
Anerkennung der Vaterschaft (Istilhaq) Einsehen

Öffentliche Dienste online

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