Einleitung

Einleitung

Sie werden den Inhabern von Diplomatenausweisen kostenlos von den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen des Königreichs ausgestellt. 
Die Diplomatenvisa haben je nach Reisegrund eine Gültigkeitsdauer von 3 bis 90 Tagen und berechtigen zu einer, zwei oder mehrfachen Einreisen. 
Nach Rücksprache mit der Protokollabteilung kann Personen, die aufgrund ihrer Aufgaben häufig nach Marokko reisen müssen, ein Langzeitvisum (gültig für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und bis zu einem Jahr), das zu mehrfachen Einreisen berechtigt, ausgestellt werden. Die maximale Aufenthaltsdauer bei jeder Einreise darf jedoch 90 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten. 
Inhaber von Diplomatenausweisen, die für einen Arbeits- oder Touristenaufenthalt nach Marokko reisen möchten, müssen, wenn sie für Einreise und Aufenthalt in Marokko der Visumpflicht unterliegen, den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Marokkos folgende Dokumente für die Beantragung eines Diplomatenvisums vorlegen. 


Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

  • Verbalnote des Außenministeriums oder der diplomatischen oder konsularischen Vertretung, dem bzw. der der Antragsteller angehört; 
  • Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko; 
  • Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind; 
  • Eine Kopie des gültigen Diplomatenausweises (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer).  

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