Bescheinigung über im Ausland geltendes Recht (zur Eheschließung)
Einleitung
Es handelt sich um eine Bescheinigung, die auf Antrag eines/einer marokkanischen Staatsbürgers/Staatsbürgerin von den Konsulaten ausgestellt wird und in der die Bestimmungen des marokkanischen Familiengesetzbuches zur Eheschließung aufgeführt werden.
Erforderliche Dokumente
- konsularische Registrierung;
- CNIE oder Reisepass (Original + Kopie);
- Dokument zum Nachweis des Personenstands (Bescheinigung bzgl. einer Verlobung, einer Ehe, der Ehelosigkeit aufgrund von Scheidung oder Todesfall des Ehegatten usw.).