Bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen
Einleitung
Die Konsulate sind zur Beglaubigung von Unterschriften auf privatschriftlichen Urkunden berechtigt, die ihnen von in ihrem Amtsbezirk ansässigen Marokkanern vorgelegt werden.
Sie können Unterschriften von staatlichen Beamten, lokalen Behördenvertretern und ausländischen Konsuln beglaubigen, die in ihrem Konsularbezirk ansässig sind und deren Unterschriftsproben bei ihnen hinterlegt sind.
Erforderliche Dokumente
Zur Beglaubigung der Unterschrift des Behördenvertreters, der die Urkunde ausgestellt hat:
- Personalausweis des Antragstellers;
- das zu beglaubigende Originaldokument.
Zur Beglaubigung der Unterschrift auf Vollmachten, Erklärungen und verschiedenen Dokumenten:
- konsularische Registrierung, wenn die betreffende Person im Konsularbezirk ansässig ist;
- CNIE oder Reisepass;
- zu beglaubigende Vollmacht, Erklärung oder Dokument;
- obligatorische Anwesenheit und Unterschrift der betreffenden Person vor dem Konsularbeamten.
Wichtig: Immobiliengeschäfte betreffende Vollmachten können nur vor Adoulen, Notaren und Anwälten ausgestellt werden (vgl. Abschnitt „Von Adoulen ausgestellte Vollmachten“).
Die Vollmacht muss den Namen, den Vornamen, die Nummer des Personalausweises und die Adresse der bevollmächtigten Person enthalten.
الملاحظات
ملحوظة هامة: لا تتم التوكيلات المتعلقة بالمعاملات العقارية إلا عن طريق العدول أو الموثقين أو المحامين (انظر "عقود الوكالة العدلية").
يجب أن تتضمن الوكالة الاسم العائلي والشخصي ورقم بطاقة التعريف الوطنية وعنوان الشخص الموكل له (الوكيل)
Gebühren
Vgl. die geltenden Gebührensätze
Einzelheiten der Tarife einsehen
Für die Beglaubigung von Unterschriften auf einer Heiratsvollmacht, einer Scheidungsvollmacht, einer gewerblichen Urkunde, einer Firmenbilanz, verschiedenen von Adoulen erstellten Urkunden und andere nicht spezifizierte Beglaubigungen sind besondere Gebühren zu entrichten.