Auszug aus der Sterbeurkunde
Einleitung
Die Sterbeurkunde wird den Verwandten in auf- und absteigender Linie, dem Witwer / der Witwe, dem durch Testament bestellten oder durch ein Gericht berufenen Vormund oder jeder anderen dazu bevollmächtigten Person ausgestellt.
Die Sterbeurkunde wird vom Standesbeamten des Ortes ausgehändigt, an dem die Anzeige bzw. die Eintragung des Todes erfolgt ist (in Marokko oder in den Konsulaten).
Die Konsulate können für im Ausland ansässige, in Marokko oder einem anderen Konsularbezirk verstorbene Marokkaner Abschriften der Sterbeurkunde beantragen.
Erforderliche Dokumente
- Familienbuch oder
- ein früherer Auszug aus der Sterbeurkunde oder
- eine frühere vollständige Abschrift der Sterbekunde oder
- Ort, Nummer und Jahr der Geburtsanzeige;
- ein Personaldokument des Antragstellers.
Gebühren
Verknüpfte Leistungen
Individuelle oder gemeinsame Lebensbescheinigung oder Personenstandsnachweis für Familien
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