Ausstellung einer Abschrift des Familienbuches
Einleitung
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Familienbuches muss der Antrag zur Ausstellung einer Abschrift des Familienbuches an den Standesbeamten gerichtet werden, der das ursprüngliche Familienbuch ausgestellt hat.
Zur Eintragung der Geburt der Kinder und anderer Angaben (Todesfall usw.) muss sich der Antragsteller an das Standesamt / die Standesämter wenden, das / die als erste(s) die Eintragungen oder Übertragungen vorgenommen haben.
Erforderliche Dokumente
- beglaubigte Erklärung über den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung;
- CNIE der betreffenden Person;
- gegebenenfalls alte Geburtsurkunden der Kinder;
- gegebenenfalls Abschrift des verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Familienbuches.
Verfahren
Der Antrag auf Ausfertigung einer Abschrift des Familienbuches kann von der betreffenden Person direkt oder von einer von ihm (durch beglaubigte Vollmacht) zur Antragstellung und Abholung der Abschrift bevollmächtigten Person seiner Wahl an das Standesamt gerichtet werden, das das ursprüngliche Familienbuch ausgestellt hat.
Bestehen keine Familienbindungen, kann der Antrag über das Konsulat des Wohnsitzes an den Standesbeamten gerichtet werden, der das ursprüngliche Familienbuch ausgestellt hat.