Antrag auf Übernahme der Kosten für die Überführung Verstorbener durch die marokkanischen Behörden für mittellose Familien
Einleitung
Das Staatsministerium für im Ausland ansässige Marokkaner und Migrationsfragen übernimmt die Kosten für die Rückführung von mittellosen, im Ausland verstorbenen Marokkanern vom jeweiligen Empfangsstaat bis zum Wohnsitz ihrer Familien in Marokko.
Dazu sind Nachweise für die Bedürftigkeit des Verstorbenen und seiner Familie beizubringen.
Verfahren
Der Antrag ist beim Konsulat einzureichen. Dieses leitet ihn an das Staatsministerium für im Ausland ansässige Marokkaner und Migrationsfragen zur Entscheidung weiter. Er kann auch direkt im genannten Staatsministerium eingereicht werden.
Erforderliche Dokumente
- Information zur finanziellen Situation des Verstorbenen und des Antragstellers;
- eidesstattliche Erklärung (Mittellosigkeit der Familie und des Verstorbenen);
- Bescheinigung über die Nichtbesteuerung des Verstorbenen in Marokko oder Bescheinigung über die im Empfangsstaat erhaltene Sozialhilfe oder Rentenzahlung oder Kopie der letzten Lohnbescheinigung oder Arbeitslosenbescheinigung des Verstorbenen oder Steuererklärung oder Kontoauszug;
- Aufenthaltsbescheinigung mit einer Gültigkeit von mehr als sechs (6) Monaten;
- vom Konsulat ausgestellte Bescheinigung über die Mittellosigkeit des Betroffenen;
- vom Konsulat ausgestellte Bescheinigung über die Mittellosigkeit seiner im Ausland ansässigen Familie;
- von den marokkanischen Behörden ausgestellte Bescheinigung über die Mittellosigkeit seiner in Marokko ansässigen Familie;
- Zusicherung, bei Eintreffen des Sarges am Ankunftsflughafen anwesend zu sein.
Verknüpfte Leistungen
Genehmigung zur Einfuhr der Urne eines ausländischen Verstorbenen zur Beisetzung in Marokko
Einsehen
In Marokko oder in einem anderen Land als dem Wohnsitzland des Verstorbenen lebende Anspruchsberechtigte
Einsehen
Anspruchsberechtigte im Wohnsitzland des Verstorbenen
Einsehen
Genehmigung zur Überführung Verstorbener zur Bestattung in Marokko
Einsehen