Anspruchsberechtigte im Wohnsitzland des Verstorbenen
Einleitung
Die Erben unternehmen selbst die notwendigen Schritte zur Erbauseinandersetzung oder beauftragen damit einen Anwalt.
Bei Bedarf können die Konsulate mit Ratschlägen und Hinweisen Hilfe und Unterstützung leisten.
Formulare
Gebühren
Verknüpfte Leistungen
In Marokko oder in einem anderen Land als dem Wohnsitzland des Verstorbenen lebende Anspruchsberechtigte
Einsehen
Genehmigung zur Einfuhr der Urne eines ausländischen Verstorbenen zur Beisetzung in Marokko
Einsehen
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Überführung Verstorbener durch die marokkanischen Behörden für mittellose Familien
Einsehen
Genehmigung zur Überführung Verstorbener zur Bestattung in Marokko
Einsehen