Anspruchsberechtigte im Wohnsitzland des Verstorbenen

Einleitung

Einleitung

Die Erben unternehmen selbst die notwendigen Schritte zur Erbauseinandersetzung oder beauftragen damit einen Anwalt. 
Bei Bedarf können die Konsulate mit Ratschlägen und Hinweisen Hilfe und Unterstützung leisten. 



Gebühren

Gebühren

 

Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

In Marokko oder in einem anderen Land als dem Wohnsitzland des Verstorbenen lebende Anspruchsberechtigte Einsehen
Genehmigung zur Einfuhr der Urne eines ausländischen Verstorbenen zur Beisetzung in Marokko Einsehen
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Überführung Verstorbener durch die marokkanischen Behörden für mittellose Familien Einsehen
Genehmigung zur Überführung Verstorbener zur Bestattung in Marokko Einsehen

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