Einleitung
Einleitung
Marokkanern, die im Ausland leben, werden während eines Urlaubs in oder bei ihrer endgültigen Rückkehr nach Marokko Zollerleichterungen gewährt.
Informationen für im Ausland ansässige Marokkaner über die Zoll- und Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen für Personenkraftwagen und Behindertenfahrzeuge sowie die Bedingungen für die Einfuhr solcher Fahrzeuge finden Sie auf der Website der Zoll- und Steuerverwaltung: https://www.douane.gov.ma.
Anmerkung: Bestimmte Waren dürfen nicht nach Marokko eingeführt werden, zum Beispiel Waffen, Waffenteile und Kriegsmunition, Betäubungsmittel und Psychopharmaka, gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßende Schriften, Druckerzeugnisse, Tonbänder, Videoaufnahmen oder andere Gegenstände, bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die Träger von Schädlingen oder für die nationale Flora gefährlichen Organismen sein können.
Es ist zu beachten, dass die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen in regelmäßigen Abständen geändert werden können.
Es wird daher empfohlen, die oben genannte Website der Zollverwaltung zu konsultieren.