Verlust der Empfangsbescheinigung über die Abgabe des Antrags auf eine CNIE
Verfahren
Da die CNIE nur gegen Vorlage der Empfangsbescheinigung über die Abgabe des Antrags auf eine CNIE ausgehändigt wird, muss bei Verlust dieser Bescheinigung eine durch die zuständige konsularische Vertretung oder durch die lokalen Behörden beglaubigte Erklärung abgegeben werden.
Erforderliche Dokumente
- Erklärung über den Verlust der Empfangsbescheinigung
- für Minderjährige und Personen mit Vormund: Bei Abholung durch den Vater, die Mutter oder den gesetzlichen Vormund muss ein Personalausweis vorgelegt werden.
- Ist der Vormund weder der Vater noch die Mutter, muss er sich durch einen Vormundschaftsnachweis ausweisen.