Strafregisterauszug für marokkanische Staatsangehörige
Einleitung
Das Justizministerium hat eine Internet-Plattform eingerichtet, mit der online ein Auszug aus dem Strafregister beantragt werden kann (Bulletin Nr. 3): http://casierjudiciaire.justice.gov.ma/Accueil.aspx?culture=fr-FR
Der Auszug aus dem Strafregister (Bulletin Nr. 3) wird vom Nationalen Strafregisterzentrum („Centre National du Casier Judiciaire“) beim Justizministerium in Rabat und von den örtlichen Zentren bei den Amtsgerichten ausgestellt.
Über den Online-Schalter können in Marokko geborene Bürger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit den Auszug aus ihrem Strafregister online beantragen und ihn dann beim Amtsgericht, in dessen Bezirk sie geboren wurden, abholen.
Ist der Antragsteller im Ausland geboren, muss das Bulletin Nr. 3 unabhängig von der Nationalität des Antragstellers beim Justizministerium (Centre National du Casier Judiciaire) in Rabat angefordert werden:
- Entweder online, mit der Möglichkeit, einen Dritten (durch beglaubigte Vollmacht) mit der Abholung zu beauftragen;
- Oder gegebenenfalls bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen Marokkos.
Erforderliche Dokumente
Marokkanische Staatsangehörige haben zwei Möglichkeiten:
Online-Antrag:
Geben Sie die auf der Website angeforderten Informationen vollständig und zutreffend ein.
Antrag bei den marokkanischen Konsulardienststellen mit folgenden Unterlagen:
- beidseitige Kopie der "Carte Nationale d'Identité Électronique" (CNIE);
- Auszug aus der Geburtsurkunde für Personen, die nicht Inhaber einer CNIE sind;
- beglaubigte Vollmacht, wenn der Antrag von einer anderen Person gestellt wird;
- Gebührenmarke über 10 Dirham.