Strafregisterauszug für ausländische Staatsangehörige
Einleitung
Der Auszug aus dem Strafregister (Bulletin Nr. 3) ist das Verzeichnis der Freiheitsstrafen, die von einem Gericht des Königreichs wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens verhängt worden sind. Er darf nur dem Betroffenen gegen Nachweis seiner Identität ausgehändigt werden; Dritten nur mit ausdrücklicher und beglaubigter Vollmacht.
Das Justizministerium hat eine Internet-Plattform eingerichtet, auf der ein Auszug aus dem Strafregister online beantragt werden kann (Bulletin Nr. 3):
Webadresse: http://casierjudiciaire.justice.gov.ma/Accueil.aspx?culture=fr-FR
Erforderliche Dokumente
Ausländische Staatsangehörige, die nicht in Marokko ansässig sind, haben zwei Möglichkeiten:
Online-Antrag:
Geben Sie die auf der Website angeforderten Informationen vollständig und zutreffend ein.
Antrag bei den marokkanischen Konsulardienststellen mit folgenden Unterlagen:
- Auszug aus der Geburtsurkunde;
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses sowie der Seite mit dem letzten Einreisevisum nach Marokko;
- Ausdrückliche und beglaubigte Vollmacht, wenn der Antrag von einer anderen Person gestellt wird;
- Gebührenmarke über 10 Dirham.