Rückführung von Leichnamen

 

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Afrikanische Zusammenarbeit und im Ausland lebende Marokkaner hat eine mehrsprachige (Arabisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch und Deutsch) digitalisierte Verwaltungsplattform eingerichtet, um die Bearbeitung und Nachverfolgung von Anträgen auf Genehmigung zur Rückführung von Verstorbenen zur Beisetzung in Marokko zu vereinfachen.

Diese Plattform ermöglicht es Bestattungsunternehmen, ihre Anträge einzureichen, den Bearbeitungsstatus in Echtzeit zu verfolgen und die Genehmigungen online zu erhalten.

Die über die Plattform ausgestellten Rückführungsgenehmigungen werden entweder manuell oder elektronisch unterzeichnet.

Die Genehmigungsanträge bestehen aus einem Online-Formular sowie den von den Bestattungsunternehmen hochgeladenen Dokumenten.

Die Bestattungsunternehmen sind für die Echtheit der beigefügten Dokumente verantwortlich und müssen im Bedarfsfall dem Konsulardienst die Originaldokumente zur Prüfung vorlegen.

Die Erteilung der Genehmigung zur Rückführung von Verstorbenen zur Beisetzung in Marokko kann unter keinen Umständen als Zustimmung der Konsulardienste zur Übernahme der Rückführungskosten angesehen werden.

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