Eintragung eines Todesfalls in das Personenstandsregister und das Familienbuch
Einleitung
Ein Todesfall wird vom Konsulat des Amtsbezirks registriert, in dem er eingetreten ist.
Die Anzeige des Todesfalls erfolgt vor dem Standesbeamten des Konsulats durch den Sohn, den Ehepartner, den Vater, die Mutter, den durch Testament oder vom Gericht bestellten Vormund, den Kafala-Bürgen für eine Person in einem Kafala-Pflegeverhältnis, dem Bruder, dem Großvater, den nachfolgenden nahen Angehörigen und jeder nach dem Gesetz entsprechend befugten Behörde.
Erforderliche Dokumente
- vollständige Abschrift des Totenscheins, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Ortes, an dem der Tod eingetreten ist;
- Pass und CNIE des Verstorbenen;
- Familienbuch oder marokkanisches Personenstandsbuch, in dem der Verstorbene gegebenenfalls eingetragen ist;
- Auszug aus der Geburtsurkunde des Verstorbenen;
- gegebenenfalls Heiratsurkunde;
- gegebenenfalls Auszug aus der Geburtsurkunde des Witwers oder der Witwe oder deren CNIE.
Verfahren
Eventuelle Eröffnung eines Nachlassverfahrens.
Anmerkungen
Gebietsfremde Sterbefälle :
Stirbt ein marokkanischer Staatsbürger während einer Schiffs- oder Flugreise, muss der Sterbefall dem marokkanischen Standesbeamten des nächsten marokkanischen Hafens oder Flughafens, dem marokkanischen Konsulat des Zielortes oder dem Standesbeamten des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen in Marokko innerhalb von dreißig Tagen nach Ankunft angezeigt werden.