Einfuhr einer Jagdwaffe nach Marokko
Einleitung
Bei der Ankunft in Marokko müssen Jagdwaffen und Munition der Einfuhrzollstelle mündlich gemeldet und eine von der Generaldirektion für nationale Sicherheit („Direction Générale de la Sûreté Nationale“) ausgestellte Genehmigung vorgelegt werden.
Bis zur Erteilung einer solchen Genehmigung sind die Jagdwaffen und Munition bei der genannten Zollstelle zu hinterlegen.
Verfahren
Vor der Einreise nach Marokko sollten Sie sich bei der Zollverwaltung www.douane.gov.ma informieren über:
- Jagdwaffen und Munition, für die Einfuhrverbote bestehen;
- Jagdwaffen und Munition, die der vorherigen Einfuhrgenehmigung der Generaldirektion für nationale Sicherheit bedürfen;
- Waffen, ausgenommen Kriegswaffen, deren Einfuhr von der Vorlage einer von der Außenhandelsabteilung ausgestellten Einfuhrgenehmigung abhängig ist.