Dienstvisa
Einleitung
Sie werden den Inhabern von Dienstpässen oder gleichwertigen Ausweisen (je nach Bezeichnung) kostenlos von den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen des Königreichs ausgestellt. Die Dienst- bzw. Einsatzvisa haben je nach Reisegrund eine Gültigkeitsdauer von 3 bis 90 Tagen und berechtigen zu einer, zwei oder mehrfachen Einreisen.
Mit Ausnahme der Dienstvisa für einen bestimmten Einsatz, deren Gültigkeitsdauer der Dauer des Einsatzes entspricht, kann nach Rücksprache mit der Protokollabteilung ein Langzeitvisum (gültig für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und bis zu einem Jahr), das zu mehrfachen Einreisen berechtigt, ausgestellt werden. Die maximale Aufenthaltsdauer bei jeder Einreise darf jedoch 90 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten.
Inhaber von Dienstpässen oder gleichwertigen Ausweisen, die für einen Arbeits- oder Touristenaufenthalt nach Marokko reisen möchten, müssen, wenn sie für Einreise und Aufenthalt in Marokko der Visumpflicht unterliegen, den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Marokkos folgende Dokumente für die Beantragung eines Diplomatenvisums vorlegen:
Erforderliche Dokumente
- Verbalnote des Außenministeriums oder der diplomatischen oder konsularischen Vertretung, dem bzw. der diese Inhaber von Dienstpässen oder gleichwertigen Ausweisen angehören;
- Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
- Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind;
- Eine Kopie der ersten Seiten eines gültigen Dienstpasses oder gleichwertigen Ausweises (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer).