Akkreditierungsvisa
Einleitung
Diese liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit der Protokollabteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit.
Sie werden von den diplomatischen Vertretungen ausgestellt.
Akkreditierungsvisa werden diplomatischen und konsularischen Bediensteten, dem Verwaltungspersonal und technischen Mitarbeitern erteilt, die von ihrer Regierung mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Marokko beauftragt worden sind, sowie den Mitarbeitern internationaler und regionaler Organisationen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit und Passkategorie ein Visum benötigen.
Das Akkreditierungsvisum gilt für einen Aufenthalt von 90 Tagen. In diesem Zeitraum muss der diplomatische oder konsularische Bedienstete für sich und seine Familienangehörigen bei der Protokollabteilung die Diplomatenausweise beantragen.
Das im Königreich Marokko beschäftigte diplomatische und konsularische Personal, sowie Mitarbeiter internationaler und regionaler Organisationen, die für die Einreise nach und den Aufenthalt in Marokko ein Visum benötigen, müssen bei der Beantragung eines Akkreditierungsvisums folgende Dokumente vorlegen.
Erforderliche Dokumente
- Verbalnote des Außenministeriums oder der internationalen oder regionalen Organisation, dem bzw. der das beim Königreich Marokko akkreditierte diplomatische und konsularische Personal angehört;
- Antragsformular für ein Einreisevisum in das Königreich Marokko;
- Zwei aktuelle Passfotos in Farbe auf weißem Hintergrund (4 x 3 cm), auf denen die Gesichtszüge klar zu erkennen sind;
- Kopie der ersten Seiten eines gültigen Diplomaten-, Dienst- oder gleichwertigen Ausweises oder eines einfachen Reisepasses (Seiten mit den Personalien und der Gültigkeitsdauer).